Allgemeine Geschäftsbedingungen der 4iMEDIA GmbH zur
Nutzung der Tagungsräume in der Villa Trufanow Leipzig

Stand 11.12.2015 bis 30.04.2017

 
§ 1 – Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der Verträge zur mietweisen
Übernahme von Konferenz-, Bankett-, Veranstaltungsräumen und
anderen Räumlichkeiten der 4iMEDIA GmbH im Zeitraum der durchgeführten
Veranstaltungen aller Art sowie für alle damit zusammenhängenden
weiteren Leistungen und Lieferungen der 4iMEDIA GmbH.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der betreffenden Räume oder
Flächen sowie öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen
zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen
bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der 4iMEDIA GmbH.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden treten lediglich in Kraft, wenn
diese vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

 
§ 2 – Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung
1. Der Vertrag kommt erst nach der Annahme des Angebots des
Kunden durch die 4iMEDIA GmbH zustande.

2. Hat ein Dritter im Kundenauftrag gehandelt, haftet er der 4iMEDIA
GmbH gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für
alle Verpflichtungen aus dem Veranstaltungsvertrag.

3. Der Kunde verpflichtet sich, die 4iMEDIA GmbH unaufgefordert spätestens
bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, sofern die Veranstaltung
aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters
den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der
4iMEDIA GmbH in der Öffentlichkeit gefährdet.

4. Die 4iMEDIA GmbH haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
für seine vertraglichen Verpflichtungen. Ansprüche des Kunden
auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
wenn die 4iMEDIA GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Mit
eingeschlossen sind sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung der 4iMEDIA GmbH beruhen, und
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von
vertragstypischen Pflichten der 4iMEDIA GmbH beruhen. Einer Pflichtverletzung
der 4iMEDIA GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den
Leistungen der 4iMEDIA GmbH auftreten, wird die 4iMEDIA GmbH bei
Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, Abhilfe
zu schaffen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen,
um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering
zu halten. Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet, die 4iMEDIA GmbH
rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich
hohen Schadens hinzuweisen.

5. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf einem anderen
Parkplatz, auch unentgeltlich, zur Verfügung gestellt wird, kommt
dadurch kein Verwahrvertrag zustande. Die 4iMEDIA GmbH ist nicht dazu
verpflichtet, das betreffende Gelände zu überwachen. Bei Abhandenkommen
oder Beschädigung auf dem Grundstück der
4iMEDIA GmbH abgestellter oder rangierter Fahrzeuge oder deren Inhalte
haftet die 4iMEDIA GmbH nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Vorstehende Nummer 4 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
Schäden sind der 4iMEDIA GmbH unverzüglich zu melden.

6. Alle Ansprüche gegen die 4iMEDIA GmbH verjähren grundsätzlich in
einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist
des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren
kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten
nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung der 4iMEDIA GmbH beruhen.

 
§ 3 – Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Der Kunde ist verpflichtet, alle bestellten und auch die zusätzlich in
Anspruch genommenen Leistungen nach den vereinbarten bzw. üblichen
Preise der 4iMEDIA GmbH zu bezahlen. Gleiches gilt auch für von ihm
veranlasste Leistungen und Auslagen der 4iMEDIA GmbH an Dritte,
insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechten und deren Verwertungsgesellschaften.

2. Ist der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung größer
als vier Monate und ändert sich die gesetzliche Umsatzsteuer, werden die
Preise auch entsprechend angepasst.

3. Rechnungen der 4iMEDIA GmbH sind – sofern nicht anders vereinbart
– binnen 10 Tagen ab Rechnungszustellung ohne Abzug zahlbar. Die
4iMEDIA GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig
zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug
ist die 4iMEDIA GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen
einzufordern. Die 4iMEDIA GmbH behält sich einen Nachweis
von höherem Schaden vor.

4. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in
Höhe von € 5,- an die 4iMEDIA GmbH zu erstatten. Der Nachweis, dass
keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem
Kunden frei.

5. Der 4iMEDIA GmbH ist es gestattet, bei Vertragsabschluss oder
danach eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der
Vorauszahlung und die Zahlungstermine sind im Vertrag schriftlich festgelegt.

 
§ 4a – Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit der 4iMEDIA
GmbH geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der
4iMEDIA GmbH. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte
Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen
auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in
Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der 4iMEDIA GmbH zur
Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden,
wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten
ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht
zusteht.

2. Sofern zwischen der 4iMEDIA GmbH und dem Kunden ein Termin zum
kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich festgelegt wurde, kann der
Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne dass
gegenüber der 4iMEDIA GmbH Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche
entstehen. Dieses Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Kunde
nicht bis zum vereinbarten Termin schriftlich von seinem Rücktrittsrecht
gegenüber der 4iMEDIA GmbH Gebrauch macht, sofern nicht
ein Fall gemäß § D.1 Satz 3 vorliegt.

3. Tritt der Kunde zwischen der 5. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin
zurück, werden von der 4iMEDIA GmbH, zuzüglich zum
vereinbarten Raumgeld und der etwaigen Leistungen Dritter
35% des entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung gestellt. Bei dem
Rücktritt von Kundenseite zwischen der 4. und der 3. Woche vor dem
Veranstaltungstermin, werden von der 4iMEDIA GmbH, zuzüglich zum
vereinbarten Raumgeld und der etwaigen Leistungen Dritter 50% des
entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung gestellt. Erfolgt dieser
Schritt zwischen der 3. und der 2. Woche vor dem Veranstaltungstermin,
werden von der 4iMEDIA GmbH, zuzüglich zum vereinbarten Raumgeld
und der etwaigen Leistungen Dritter 80% des entgangenen Verzehrumsatzes
in Rechnung gestellt. Bei jedem späteren Rücktritt werden
100% des Verzehrumsatzes zzgl. zum Raumgeld fällig. Individuelle
Rücktritts-Vereinbarungen sind vor Vertragsabschluss jeder
Zeit schriftlich zwischen Kunde und der 4iMEDIA GmbH möglich.
Ohne vorherige Absprache und schriftliche Vereinbarung gelten diese
Geschäftsbedingungen.

4. Bei einer festgelegten Tagungspauschale pro Teilnehmer, ist die
4iMEDIA GmbH berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 5. und der
4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 35% der Tagungspauschale mal
der vereinbarten Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. Bei einem Rücktritt
zwischen der 4. und der 3. Woche vor dem Veranstaltungstermin
gilt der Richtwert: 50% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl.
Bei einem Rücktritt zwischen der 3. und der 2. Woche vor dem
Veranstaltungstermin ist die 4iMEDIA GmbH dazu berechtigt, 80% der
Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
Bei einem späteren Rücktritt werden 100% der Tagungspauschale x
vereinbarter Teilnehmerzahl fällig.

§ 4b – Verschiebung des Termins durch den Kunden
1. Verschiebt der Kunde den schriftlich beauftragten Termin innerhalb
der Stornierungsfristen, gilt §4a dieser AGB. Der Kunde erhält aber die
Möglichkeit den Termin innerhalb von 3 Monaten nachzuholen. Bei dem
neu vereinbarten Termin werden ihm dann auf die Endrechnung 50%
vom stornierten Raumgeld angerechnet. Das Catering muss vom Kunden
neu bestellt und voll gezahlt werden. Findet der neu vereinbarte Termin
gar nicht statt, gilt dies als Abbestellung /Stornierung nach §4a dieser
AGB. Individuelle Vereinbarungen in Bezug auf Verschiebungen
sind vor Vertragsabschluss jeder Zeit schriftlich zwischen Kunde
und der 4iMEDIA GmbH möglich. Ohne vorherige Absprache und
schriftliche Vereinbarung gelten diese Geschäftsbedingungen.

 
§ 5 – Rücktritt der 4iMEDIA GmbH
1. Bei einem kostenfreien Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer
bestimmten Frist, ist die 4iMEDIA GmbH in diesem Zeitraum seinerseits
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden
nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der
Kunde auf Rückfrage der 4iMEDIA GmbH auf sein Recht zum Rücktritt
nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder gemäß obigem Punkt verlangte Vorauszahlung
durch den Kunden aus welchen Gründen auch immer nicht geleistet,
kann die 4iMEDIA GmbH sofort und ohne Folgen für die 4iMEDIA GmbH
vom Vertrag zurücktreten.

3. Ferner ist es der 4iMEDIA GmbH ebenfalls möglich, aus sachlich gerechtfertigtem
Grund vom Vertrag zurückzutreten, bspw. falls:
· höhere Gewalt oder andere von der 4iMEDIA GmbH nicht zu vertretende
Umstände die Erfüllung des Vertrags verhindern;
· Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher
Tatsachen, z. B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden;
· die 4iMEDIA GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder
das Ansehen der 4iMEDIA GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann,
ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der 4iMEDIA
GmbH zuzurechnen ist;
· ein Verstoß gegen § 1 Ziffer 2 vorliegt.

4. Bei einem berechtigtem Rücktritt der 4iMEDIA GmbH entsteht kein
Schadensersatzanspruch beim Kunden.

 
§ 6 – Änderungen der Teilnehmerzahl oder Veranstaltungszeit
1. Eine ungefähre Teilnehmerzahl muss die 4iMEDIA GmbH von Veranstaltungsbeginn
an mitgeteilt werden, um einen reibungslosen Ablauf der
Veranstaltung zu garantieren.

2. Eine Reduzierung um mehr als 50% der Teilnehmerzahl muss der
4iMEDIA GmbH spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt
werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung der
4iMEDIA GmbH.

3. Eine Abweichung der Teilnehmerzahl durch den Kunden muss der
4iMEDIA GmbH bis 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt
werden. Diese gilt dann sogleich als Rechnungsgrundlage.

4. Im Fall einer Abweichung nach oben gilt die tatsächliche Teilnehmerzahl
als Rechnungsgrundlage.

5. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist die
4iMEDIA GmbH berechtigt, die bestätigten Räume ggf. zu tauschen, es
sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. Dieser Prozess muss
schriftlich festgelegt werden.

6. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der
Veranstaltung und stimmt die 4iMEDIA GmbH diesen Abweichungen
zu, so kann die 4iMEDIA GmbH die zusätzliche Leistungsbereitschaft
angemessen in Rechnung stellen. Ausgenommen ist der Fall, dass die
4iMEDIA GmbH ein Verschulden trifft.

 
§ 7 – Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf zu Veranstaltungen grundsätzlich keine Speisen und Getränke
mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung
mit der 4iMEDIA GmbH. In diesem Fall wird ein Beitrag zur Deckung der
Gemeinkosten berechnet.

 
§ 8 – Technische Einrichtungen, Anschlüsse, Erlaubnisse
1. Soweit die 4iMEDIA GmbH für den Kunden auf dessen Veranlassung
technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt die
4iMEDIA GmbH im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden.
Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße
Rückgabe. Er stellt die 4iMEDIA GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus
der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter
Nutzung des Stromnetzes und Datennetzes der 4iMEDIA GmbH bedarf
der Zustimmung der 4iMEDIA GmbH; diese kann von der kostenpflichtigen
Bereitstellung eines Technikers abhängig gemacht werden. Durch
die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen
an den technischen Anlagen der 4iMEDIA GmbH gehen zu Lasten
des Kunden, soweit die 4iMEDIA GmbH diese nicht zu vertreten hat.
Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten sowie Datennutzungskosten
kann die 4iMEDIA GmbH pauschal erfassen und bei Bedarf
berechnen.

3. Der Kunde ist mit Zustimmung der 4iMEDIA GmbH berechtigt, eigene
Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen.
Dafür kann die 4iMEDIA GmbH eine Anschlussgebühr verlangen.

4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden
ebenfalls geeigneter Anlagen der 4iMEDIA GmbH ungenutzt, kann eine
Ausfallvergütung berechnet werden.

5. Störungen an der von der 4iMEDIA GmbH zur Verfügung gestellten
technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort
beseitigt. Zahlungen können vom Kunden nicht zurückbehalten oder
gemindert werden, soweit die 4iMEDIA GmbH diese Störungen nicht zu
vertreten hat.

6. Für die Veranstaltung notwendige behördliche Genehmigungen hat
sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt
die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.

 
§ 9 – Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
1. Mitgeführte Ausstellungsobjekte oder sonstige, auch persönliche Gegenstände
befinden sich auf Verantwortung des Kunden in den Veranstaltungsräumen.
Die 4iMEDIA GmbH übernimmt für Verlust, Untergang
oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden,
außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der 4iMEDIA GmbH. Hiervon
ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung
aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt,
von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Abgesehen von
den in Satz 4 genannten Fällen bedarf ein Verwahrungsvertrag ausdrücklicher
Vereinbarung.

2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige von den Kunden mitgeführte
Gegenstände haben den brandschutztechnischen Anforderungen
und sonstigen behördlichen Vorschriften zu entsprechen. Die 4iMEDIA
GmbH ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen.
Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so hat die 4iMEDIA GmbH die Befugnis,
bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen.
Aufgrund möglicher Beschädigungen ist das Aufstellen und Anbringen
von Gegenständen vorher mit der 4iMEDIA GmbH abzustimmen.

3. Mitgebrachte Ausstellungsobjekte oder sonstige Gegenstände sind
nach Veranstaltungsende sofort durch den Kunden zu entfernen. Bei
Unterlassung darf die 4iMEDIA GmbH die Entfernung und Lagerung zu
Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum,
kann die 4iMEDIA GmbH für die Dauer des Verbleibs eine
angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der
Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder in geringer
Höhe entstanden ist.

4. Eventuell zurückgebliebene Gegenstände der Veranstaltungsteilnehmer
werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des betreffenden Teilnehmers
nachgesandt. Die 4iMEDIA GmbH bewahrt die Sachen einen Monate
auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem
lokalen Fundbüro übergeben. Jedwede Haftung für Schäden übernimmt
der Kunde.

5. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude
oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher,
Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht
werden. Dies gilt entsprechend, wenn der Kunde eine juristische Person
des öffentlichen Rechts, Partei oder Gewerkschaft ist.

6. Die 4iMEDIA GmbH kann vom Kunden die Stellung angemessener
Sicherheiten (Kautionen, Versicherungen, Bürgschaften) verlangen.

 
§ 10 – Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme
oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen
durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der 4iMEDIA GmbH.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheckstreitigkeiten – ist im
kaufmännischen Verkehr nach Wahl der 4iMEDIA GmbH Leipzig. Das gleiche
gilt, sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt
und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des
Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird
dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Impressum / Verantwortliche Gesellschaft:
Tagungsvilla Trufanow ist ein Geschäftsbereich der 4iMEDIA GmbH
4iMEDIA GmbH . Trufanowstraße 25 . 04105 Leipzig
Vertreten durch: Kay A. Schönewerk
Registergericht: Amtsgericht Leipzig . Registernummer: HRB 29818
Tel.: +49 (0) 341 870 984-0 . Mail: Kontakt@4iMEDIA.com

SPRECHEN SIE UNS AN!

BUILDING LOCATION

Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an! Wir unterbreiten Ihnen gern ein attraktives Angebot für unsere Tagungsräume in Leipzig, beraten Sie freundlich zu Catering, Bestuhlung und Technik.

ADRESSE:

Villa Trufanow
Trufanowstrasse 25
04105 Leipzig

Telefon:

(0341) 870 984-0

CONTACT AGENT

JEANETTE
SCHÖNEWERK

EVENT MANAGERIN



Erfahrungen & Bewertungen zu Villa Trufanow

    Nachricht

    Telefonnummer (*Pflichtfeld)

    E-Mail-Adresse (*Pflichtfeld)

    ALL RIGHTS .  © VILLA TRUFANOW . 2013 bis heute
    FAQ´s  .  Blog  .  SITEMAP
    IMPRESSUM . ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGENDATENSCHUTZ

    Sie suchen einen Tagungsraum, Konferenzraum, Schulungsraum oder Trainingsraum in Leipzig? Schreiben Sie mir!
    Jeanette Schönewerk
    Ihr Ansprechpartner für Räume in der Leipziger 'Villa Trufanow' Tel.: 0341 – 870 984 25
    Villa Trufanow hat 4,68 von 5 Sternen 59 Bewertungen auf ProvenExpert.com