Allgemeine Geschäftsbedingungen der 4iMEDIA GmbH
zur Nutzung der Tagungsräume in der Villa Trufanow Leipzig | Stand ab 01.05.2017

(Archiv: AGB von 12-2015 bis 04-2017)



§ 1 – Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der Verträge zur mietweisen Übernahme von Konferenz-, Bankett-, Veranstaltungsräumen & anderen Räumlichkeiten der 4iMEDIA GmbH im Zeitraum der durchgeführten Veranstaltungen aller Art sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen & Lieferungen der 4iMEDIA GmbH.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der betreffenden Räume oder Flächen sowie öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der 4iMEDIA GmbH.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden treten lediglich in Kraft, wenn diese vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

§ 2 – Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung
1. Der Vertrag kommt erst nach der Annahme des Angebots des Kunden durch die 4iMEDIA GmbH zustande.
2. Hat ein Dritter im Kundenauftrag gehandelt, haftet er der 4iMEDIA GmbH gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Veranstaltungsvertrag.
3. Der Kunde verpflichtet sich, die 4iMEDIA GmbH unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, sofern die Veranstaltung aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der 4iMEDIA GmbH in der Öffentlichkeit gefährdet.
4. Die 4iMEDIA GmbH haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine vertraglichen Verpflichtungen. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die 4iMEDIA GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Mit eingeschlossen sind sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der 4iMEDIA GmbH beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der 4iMEDIA GmbH beruhen. Einer Pflichtverletzung der 4iMEDIA GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der 4iMEDIA GmbH auftreten, wird die 4iMEDIA GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, Abhilfe zu schaffen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet, die 4iMEDIA GmbH rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
5. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf einem anderen Parkplatz, auch unentgeltlich, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrvertrag zustande. Die 4iMEDIA GmbH ist nicht dazu verpflichtet, das betreffende Gelände zu überwachen. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück der 4iMEDIA GmbH abgestellter oder rangierter Fahrzeuge oder deren Inhalte haftet die 4iMEDIA GmbH nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 4 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. Schäden sind der 4iMEDIA GmbH unverzüglich zu melden.
6. Alle Ansprüche gegen die 4iMEDIA GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der 4iMEDIA GmbH beruhen.

§ 3 – Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Der Kunde ist verpflichtet, alle bestellten und auch die zusätzlich in Anspruch genommenen Leistungen nach den vereinbarten bzw. üblichen Preise der 4iMEDIA GmbH zu bezahlen. Gleiches gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen der 4iMEDIA GmbH an Dritte.
2. Ist der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung größer als vier Monate oder ändert sich die gesetzliche Umsatzsteuer, werden die Preise auch entsprechend angepasst.
3. Rechnungen der 4iMEDIA GmbH sind – sofern nicht anders vereinbart – binnen 10 Tagen ab Rechnungszustellung ohne Abzug zahlbar. Die 4iMEDIA GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die 4iMEDIA GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen einzufordern. Die 4iMEDIA GmbH behält sich einen Nachweis von höherem Schaden vor.
4. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 5,- an die 4iMEDIA GmbH zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei.
5. Der 4iMEDIA GmbH ist es gestattet, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine sind im Vertrag schriftlich festgelegt.

§ 4a – Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit der 4iMEDIA GmbH geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der 4iMEDIA GmbH. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der 4iMEDIA GmbH zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen der 4iMEDIA GmbH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich festgelegt wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne dass gegenüber der 4iMEDIA GmbH Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche entstehen.

3. Tritt der Kunde zwischen der 5. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, werden von der 4iMEDIA GmbH, zuzüglich zum vereinbarten Raumgeld und der etwaigen Leistungen Dritter 35% des entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung gestellt. Bei dem Rücktritt von Kundenseite zwischen der 4. und der 3. Woche vor dem Veranstaltungstermin, werden von der 4iMEDIA GmbH, zuzüglich zum vereinbarten Raumgeld und der etwaigen Leistungen Dritter 50% des entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung gestellt. Erfolgt dieser Schritt zwischen der 3. und der 2. Woche vor dem Veranstaltungstermin, werden von der 4iMEDIA GmbH, zuzüglich zum vereinbarten Raumgeld und der etwaigen Leistungen Dritter 80% des entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung gestellt. Bei jedem späteren Rücktritt werden 100% des Verzehrumsatzes zzgl. zum Raumgeld fällig. Individuelle Rücktritts-Vereinbarungen sind vor Vertragsabschluss jeder Zeit ausschließlich schriftlich zwischen Kunde und der 4iMEDIA GmbH möglich.
4. Bei einer festgelegten Tagungspauschale pro Teilnehmer, ist die 4iMEDIA GmbH berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 5. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 35% der Tagungspauschale mal der vereinbarten Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. Bei einem Rücktritt zwischen der 4. und der 3. Woche vor dem Veranstaltungstermin gilt der Richtwert: 50% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl. Bei einem Rücktritt zwischen der 3. und der 2. Woche vor dem Veranstaltungstermin ist die 4iMEDIA GmbH dazu berechtigt, 80% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. Bei einem späteren Rücktritt werden 100% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl fällig.

§ 4b – Verschiebung des Termins durch den Kunden 1. Verschiebt der Kunde den schriftlich beauftragten Termin innerhalb der Stornierungsfristen, gilt §4a dieser AGB. Der Kunde erhält aber die Möglichkeit den Termin innerhalb von 3 Monaten nachzuholen. Bei dem neu vereinbarten Termin werden ihm dann auf die Endrechnung 50% vom stornierten Raumgeld angerechnet. Das Catering muss vom Kunden neu bestellt und voll gezahlt werden. Findet der neu vereinbarte Termin gar nicht statt, gilt dies als Abbestellung/Stornierung nach §4a dieser AGB. Individuelle Vereinbarungen in Bezug auf Verschiebungen sind vor Vertragsabschluss jeder Zeit schriftlich zwischen Kunde und der 4iMEDIA GmbH möglich.

§ 5 – Rücktritt der 4iMEDIA GmbH 1. Bei einem kostenfreien Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist, ist die 4iMEDIA GmbH in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der 4iMEDIA GmbH auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder gemäß obigem Punkt verlangte Vorauszahlung durch den Kunden aus welchen Gründen auch immer nicht geleistet, kann die 4iMEDIA GmbH sofort und ohne Folgen für die 4iMEDIA GmbH vom Vertrag zurücktreten.
3. Ferner ist es der 4iMEDIA GmbH ebenfalls möglich, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, bspw. falls: höhere Gewalt oder andere von der 4iMEDIA GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags verhindern; · Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden; · die 4iMEDIA GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der 4iMEDIA GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der 4iMEDIA GmbH zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen § 1 Ziffer 2 vorliegt. Bei einem Rücktritt der 4iMEDIA GmbH entsteht kein Schadensersatzanspruch.

§ 6 – Änderungen der Teilnehmerzahl oder Veranstaltungszeit
1. Eine Teilnehmerzahl muss der 4iMEDIA GmbH vor Veranstaltung mitgeteilt werden, um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen.
2. Eine Reduzierung um mehr als 50% der Teilnehmerzahl muss der 4iMEDIA GmbH spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung der 4iMEDIA GmbH.
3. Eine Abweichung der Teilnehmerzahl durch den Kunden muss der 4iMEDIA GmbH bis 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. Diese gilt dann sogleich als Rechnungsgrundlage.
4. Im Fall einer Abweichung nach oben gilt die tatsächliche Teilnehmerzahl als Rechnungsgrundlage.
5. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist die 4iMEDIA GmbH berechtigt, die bestätigten Räume ggf. zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. Dieser Prozess muss schriftlich festgelegt werden.
6. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- o. Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt die 4iMEDIA GmbH diesen Abweichungen zu, so kann die zusätzliche Leistungsbereitschaft in Rechnung gestellt werden.

§ 7 – Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf zu Veranstaltungen grundsätzlich keine Speisen und Getränke mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der 4iMEDIA GmbH. In diesem Fall wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

§ 8 – Technische Einrichtungen, Anschlüsse, Erlaubnisse
1. Soweit die 4iMEDIA GmbH für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt die 4iMEDIA GmbH im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die 4iMEDIA GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes und Datennetzes der 4iMEDIA GmbH bedarf der Zustimmung der 4iMEDIA GmbH; diese kann von der kostenpflichtigen Bereitstellung eines Technikers abhängig gemacht werden. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der 4iMEDIA GmbH gehen zu Lasten des Kunden, soweit die 4iMEDIA GmbH diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten sowie Datennutzungskosten kann die 4iMEDIA GmbH pauschal erfassen und bei Bedarf berechnen.
3. Der Kunde ist mit Zustimmung der 4iMEDIA GmbH berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann die 4iMEDIA GmbH eine Anschlussgebühr verlangen.
4. Bleiben durch den Anschluss von Anlagen des Kunden Anlagen der 4iMEDIA GmbH ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung fällig werden.
5. Störungen an der von der 4iMEDIA GmbH zur Verfügung gestellten technischen/sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können vom Kunden dafür nicht zurückbehalten/gemindert werden.
6. Für die Veranstaltung notwendige behördliche Genehmigungen hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.

§ 9 – Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
1. Mitgeführte Ausstellungsobjekte oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Verantwortung des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Die 4iMEDIA GmbH übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der 4iMEDIA GmbH. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Abgesehen von den in Satz 4 genannten Fällen bedarf ein Verwahrungsvertrag ausdrücklicher Vereinbarung.
2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial o. sonstige von den Kunden mitgeführte Gegenstände haben den brandschutztechnischen Anforderungen und behördlichen Vorschriften zu entsprechen. Die 4iMEDIA GmbH ist berechtigt, einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt kein Nachweis, so hat die 4iMEDIA GmbH die Befugnis, eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Aufgrund möglicher Beschädigungen ist das Aufstellen o. Anbringen von Gegenständen vorher mit der 4iMEDIA GmbH abzustimmen.
3. Mitgebrachte Ausstellungsobjekte oder sonstige Gegenstände sind nach Veranstaltungsende sofort durch den Kunden zu entfernen. Bei Unterlassung darf die 4iMEDIA GmbH die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die 4iMEDIA GmbH für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder in geringer Höhe entstanden ist.
4. Eventuell zurückgebliebene Gegenstände der Veranstaltungsteilnehmer werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des betreffenden Teilnehmers nachgesandt. Die 4iMEDIA GmbH bewahrt die Sachen einen Monat auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Jedwede Haftung für Schäden übernimmt der Kunde.
5. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Dies gilt entsprechend, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, Partei oder Gewerkschaft ist.
6. Die 4iMEDIA GmbH kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (Kautionen, Versicherungen, Bürgschaften) verlangen.

§ 10 – Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das betrifft auch Änderungen oder Kündigungen dieses Schriftformerfordernisses. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. 2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der 4iMEDIA GmbH. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Leipzig.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Verantwortliche Gesellschaft:
4iMEDIA GmbH . Trufanowstraße 25 . 04105 Leipzig . Vertreten durch: Kay A. Schönewerk . Registergericht: Amtsgericht Leipzig . Registernummer: HRB 29818 . Tel.: +49 (0) 341 870 984-0 . Mail: Kontakt@4iMEDIA.com | Stand der AGB: 01.05.2017

SPRECHEN SIE UNS AN!

BUILDING LOCATION

Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an! Wir unterbreiten Ihnen gern ein attraktives Angebot für unsere Tagungsräume in Leipzig, beraten Sie freundlich zu Catering, Bestuhlung und Technik.

ADRESSE:

Villa Trufanow
Trufanowstrasse 25
04105 Leipzig

Telefon:

(0341) 870 984-0

CONTACT AGENT

JEANETTE
SCHÖNEWERK

EVENT MANAGERIN



Erfahrungen & Bewertungen zu Villa Trufanow

    Nachricht

    Telefonnummer (*Pflichtfeld)

    E-Mail-Adresse (*Pflichtfeld)

    ALL RIGHTS .  © VILLA TRUFANOW . 2013 bis heute
    FAQ´s  .  Blog  .  SITEMAP
    IMPRESSUM . ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGENDATENSCHUTZ

    Sie suchen einen Tagungsraum, Konferenzraum, Schulungsraum oder Trainingsraum in Leipzig? Schreiben Sie mir!
    Jeanette Schönewerk
    Ihr Ansprechpartner für Räume in der Leipziger 'Villa Trufanow' Tel.: 0341 – 870 984 25
    Villa Trufanow hat 4,68 von 5 Sternen 59 Bewertungen auf ProvenExpert.com